Aus dem Kantonsrat - Alle Gemeinden durch Kantonsstrasse erschliessen?

Im Frühjahr 2019 haben die Einsiedler FDP-Kantonsräte Reto Keller, Christian Grätzer und 23 Mitunterzeichnende ein Postulat bezüglich der kantonalen Beiträge an Gemeinde-, Bezirks- und Verbindungsstrassen und ein weiteres Postulat bezüglich des Kantonsstrassennetzes eingereicht. Die Regierung hat nun geantwortet und empfiehlt dem Kantonsrat, das Postulat zur Überprüfung des Kantonsstrassennetzes als erheblich zu erklären. Die Postulate werden voraussichtlich an der Dezember-Sitzung im Kantonsrat beraten werden.

Postulat P9/19 – kantonale Beiträge an Strassen

Das Postulat P9/19 – kantonale Beiträge an Strassen – fordert die Regierung auf, die kantonalen Beiträge an Gemeinde-, Bezirks- und Verbindungsstrassen (zwischen Ortschaften) zu prüfen. Zu diesem Zweck soll eine einfachere und transparentere Lösung der Strassenbeiträge ausgearbeitet werden. Heute ist es so, dass der Kanton einerseits gemäss Strassengesetz Beiträge für Verbindungsstrassen an Gemeinden und Bezirke ausrichtet. Im Jahr 2018 betrugen diese Beiträge 2,9 Mio. Franken oder anders gesagt 32 Franken pro Laufmeter. Auf der anderen Seite bezahlt der Kanton im Rahmen des vertikalen Normaufwandausgleichs den Bezirken und den Gemeinden jährlich rund 2 Mio. Franken zur Abgeltung der Betriebs- und Unterhaltskosten der Bezirk- und Gemeindestrassen, was rund 80 Franken pro Laufmeter ausmacht. Die Regierung möchte dieses Postulat nicht erheblich erklären. Die regierungsrätliche Antwort zum Postulat wirft aber neue Fragen auf: zum Beispiel, wie die unterschiedlichen Beträge von 32 Franken (Verbindungsstrassen) und 80 Franken (Gemeindestrassen) pro Laufmeter zustande kommen und ob sie sich so rechtfertigen lassen.

Postulat P10/19 – Kantonsstrassennetz

Das Kantonsstrassennetz im Kanton Schwyz ist historisch gewachsen, wodurch eine gewisse Inhomogenität entstanden ist. So ist beispielsweise eine Bergstrasse wie die Sattelegg-Strasse als Kantonsstrasse qualifiziert, während einem urbanen Zentrum wie Einsiedeln der direkte Zugang zum Kantonsstrassennetz abgesprochen wird. Das Postulat fordert nun die Regierung auf, eine Erschliessung sämtlicher Gemeinden im Kanton Schwyz durch eine Kantonsstrasse zu prüfen, wobei die baulichen Anforderungen an Kantonsstrassen in Randregionen und für Hauptverkehrsachsen unterschiedlich hoch bzw. den lokalen Gegebenheiten und dem Verkehrsaufkommen anzupassen seien (z.B. Strassenbreite und Ausbaustandard). Eine solche Regelung ist in vielen Kantonen etabliert. Die konkrete Umsetzung würde bedeuten, dass zusätzlich die Gemeinden Steinen, Illgau, Morschach, Riemenstalden, Alpthal und Innerthal mittels einer Hauptstrasse erschlossen würden. Weiter fordert das Postulat, dass bei Zubringerstrassen zu Autobahnanschlüssen eindeutige Rechtssicherheit geschaffen wird und diese ebenfalls ins Netz der Kantonsstrassen aufzunehmen sind. Die Regierung nahm diese Forderungen wohlwollend auf und empfiehlt dem Kantonsrat, das Postulat erheblich zu erklären.

Reto Keller, Kantonsrat