Offener Brief
Aufsicht «Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald» ─ Bezirksrat im Interessenskonflikt?
Sehr geehrte Frau Bezirksrätin Deuber
Sehr geehrte Herren Bezirksräte
Sehr geehrter Herr Landschreiber Schönbächler
Das A und O für eine funktionierende Gewaltenteilung ist die Vermeidung von Interessenskonflikten. Sind solche vorhanden, besteht immer das Risiko, dass auch aus gutgemeinten Gründen falsch oder nicht entschieden wird. Der Bezirksrat setzt sich derzeit im Zusammenhang mit der Aufsicht über die «Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald» Interessenskonflikten aus, die unnötig und für die FDP Einsiedeln nicht nachvollziehbar sind.
Aus historischen Gründen nimmt der Bezirksrat die Aufsicht über verschiedene lokale Stiftungen war, so auch über die «Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald». Diese ist die Eigentümerin der Liegenschaft des Spitals Einsiedeln und hat vom Bezirk Einsiedeln gemäss dem Volksentscheid vom 9. August 2020 ein Darlehen in der Höhe von CHF 4 Mio. erhalten. Sodann hat der Bezirk Einsiedeln einer Spital-Gläubigerin (ALSA PK, unabhängige Sammelstiftung) eine Garantie in der Höhe CHF 10 Mio. gewährt.
Diese finanziellen Verstrickungen beeinträchtigen direkt die Tätigkeiten des Bezirksrats als Aufsichtsbehörde. Eine Aufsichtsbehörde hat viele Aufgaben, zu welchen insbesondere die Überwachung der finanziellen Belange einer Stiftung sowie – im Ernstfall – gar auch die Einleitung eines Konkursverfahrens gehören. Nun ist es offensichtlich, dass der Bezirksrat aufgrund der bestehenden finanziellen Verstrickungen befangen ist (oder zumindest den Eindruck der Befangenheit erwecken würde) und er darum die Finanzsituation der Stiftung nicht unvoreingenommen beurteilen kann. Zudem dürfte er aufgrund des zu erwartenden Drucks aus der Bevölkerung im Falle einer allfälligen Konkurssituation kaum so reagieren, wie dies eine unabhängige Stelle tun würde. In der Folge besteht die Gefahr, dass er seine Aufgabe als Aufsichtsbehörde nicht angemessen wahrnehmen würde und sich daraus wiederum ein finanzieller Schaden ergeben könnte, den der Bezirk Einsiedeln bzw. wir Steuerzahler bezahlen müssten. Umgekehrt sind keine legitimen Vorteile, welche für eine Aufsichtstätigkeit durch den Bezirk sprechen würden, zu sehen. Als Darlehens- und Garantiegeber kann sich der Bezirksrat nämlich jederzeit ein Einsichts- und Prüfrecht bei der Stiftung einräumen lassen, um sich so die erforderlichen Informationen beschaffen zu können. Dafür muss er nicht Aufsichtsbehörde sein.
Solche Interessenskonflikte und die daraus resultierenden Risiken dürfen nicht mehr akzeptiert werden, zumal die Lösung des Problems sehr einfach ist: Der Bezirksrat kann die Aufsichtsfunktion an die Zentralschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht (ZBSA) übergeben. Diese ist gegenüber dem Spital Einsiedeln nicht nur frei von Interessenskonflikten, sie übt die Aufsichtstätigkeit auch hauptberuflich und mit der notwendigen Fachkompetenz aus. Wir laden deshalb den Bezirksrat dazu ein, solche alten Zöpfe abzuschneiden und eine Übertragung der Stiftungsaufsicht für die «Stiftung Krankenhaus Maria zum finstern Wald» auf die ZBSA in Erwägung zu ziehen.
Über das Aufnehmen unseres Anliegens und eine Antwort zu entsprechendem Brief möchten wir uns bereits bestens bedanken.
Mit freundlichen Grüssen
FDP.Die Liberalen Einsiedeln